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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CompOffice - Matthias Böttcher
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1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen
aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen
des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Personen, die für überwiegend
private Zwecke kaufen. Unternehmer sind Personen, die ganz oder zu einem nicht überwiegenden
Teil zu gewerblichen Zwecken kaufen.
2. Angebote, Auftragsbestätigung
2.1 Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend.
An einen erteilten Auftrag ist der Kunde drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt
erst dann als angenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt wird oder wir innerhalb
dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben.
2.2 Bestellt ein Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche
Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung
verbunden werden.
2.3 Sofern ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext
von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per
Email zugesandt.
2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, wenn wir einen Bezugsvertrag
über die geschuldete Leistung mit unserem Lieferanten geschlossen haben.
3. Preise
3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Ist nichts vereinbart,
gelten unsere jeweils gültigen Preislisten für Service-Dienstleistungen.
3.2 Die Preise verstehen sich unverpackt ab Hauptvertriebsstelle Buchholz. Liefer-
und Transportkosten werden gesondert berechnet.
3.3 Alle Unternehmern gegenüber angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4 Fehlersuchzeiten sind Arbeitszeit und werden als solche dem Kunden in Rechnung
gestellt. Hierbei gilt unsere jeweils aktuelle Preisliste für Dienstleistungen.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
4. Lieferung
4.1 Eine etwaige ausdrückliche vereinbarte verbindliche Lieferzeit beginnt erst
mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung
des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen. Die Frist ist eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unsere Auslieferungslager verlassen hat oder wir
dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben.
4.2 überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem
Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges
und Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens drei Wochen
mit Ablehnungsandrohung weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist
ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist
auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
4.3 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie nicht für den Vertragspartner im Einzelfall
unzumutbar sind.
4.4 Ist der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns
zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz
zu verlangen. Wir können stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und
den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern. Der Schadensersatz beträgt
mindestens 30 % des vereinbarten Lizenzpreises (Produktpreises), wobei es dem Kunden
vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe
entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.5 Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf
Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs
der Ware bei übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.
Die vorstehenden Bestimmungen über die Gefahrtragung beim Versendungskauf gelten
nicht, wenn der Kunde Gegenstände zur überwiegend privaten Nutzung gekauft hat (Verbrauchsgüterkauf).
Bei einem Kauf auf Probe tritt der Gefahrübergang erst mit der Billigung ein. Die
Kosten der Besichtigung, Aufbewahrung und Rücksendung trägt der Kunde.
Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, beginnt der Annahmeverzug des
Kunden mit dem Eingang der schriftlichen Anzeige unserer Versandbereitschaft beim
Kunden. In diesem Fall sind wir berechtigt, beginnend zwei Wochen nach Zugang der
Anzeige über die Versandbereitschaft die uns durch die Lagerung entstehenden Kosten
mit mindestens 1 % des Rechnungsbetrages pro Monat dem Kunden in Rechnung zu stellen.
In diesem Fall der Verzögerung des Versandes geht das Risiko der Beschädigung oder
des Untergangs der Kaufsache mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige der Versandbereitschaft
beim Kunden auf den Kunden über. Das gilt auch im Falle des Annahmeverzuges.
Der Kunde hat uns auch alle weiteren durch die Verzögerung entstehenden Mehraufwendungen
zu ersetzen.
Die Wahl eines etwaigen Versandweges bleibt uns vorbehalten.
5. Zahlungen
5.1 Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen
geleistet werden.
Rechnungen sind zahlbar gem. dem angegebenen Datum oder wenn das Datum nicht angegeben
ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle. Die Zahlungen
gelten als an dem Ort geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Schecks
und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst
nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.
5.2 Ersatzteile und Reparaturen werden gegen Nettokasse oder Nachnahme geliefert
bzw. ausgeführt.
5.3 Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils
gesondert in Rechnung gestellt. Dafür gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet der
sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die
Zinsen sind sofort fällig.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Ist der Kunde Verbraucher, gilt folgendes:
6.1.1 Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zu vollständigen Zahlung
des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung
resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine Verfügung über
die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist keinesfalls gestattet.
6.1.2 Sollte der Kunde eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen
haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene
oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt
bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns
ab. Der Kunde ist nicht ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen. Im Rahmen der
Abtretung hat der Kunde bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber
mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an uns zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht
auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung)
ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig
und daher unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des
Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
6.1.3 Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter übersendung
einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung
darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte
und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
6.1.4 Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den
Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt
der Rücknahme wird lediglich auf unsere bestehenden Forderungen gegen den Kunden
angerechnet. Wir geben nach Aufforderung durch den Kunden nach unserer Wahl die
Sicherheiten frei, soweit die gesicherten Forderungen nach Abzug der Sicherungskosten
die gesicherte Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
7. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
7.1 Kommen wir mit der überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich
des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem
Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit
sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
7.2 Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu,
vom Vertrag zurückzutreten.
8. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Eingang
der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufes oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Firma CompOffice, Dibberser Mühlenweg 83a, 21244 Buchholz, Fax: 04181 290 912, E-Mail:
info@compoffice.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der
überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich
auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre
– zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie
haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00
€ nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt
des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung
erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssten
Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht in den folgenden Fällen:
- bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die
aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
- bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern
die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind
- in den sonstigen Fällen des § 312 d Abs. 4 BGB
9. Gewährleistung
9.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
9.1.1 Wenn der Kunde Verbraucher ist: Für neu hergestellte Sachen 24 Monate; für
gebrauchte Sachen 12 Monate. Bei allen anderen Geschäften: für neu hergestellte
Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
9.1.2 Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der
Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten
Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
9.1.3 Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt
wurden.
9.1.4 Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge
mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:
9.1.5 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung
zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers
oder Neulieferung. Ist der Kunde Verbraucher, hat er dieses Wahlrecht, es sei denn,
die jeweils gewählte Art der Nacherfüllung ist uns nicht zumutbar.
9.2 Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs
eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen.
Ist Gegenstand der Lieferung Software, sind wir berechtigt, pro Mangel drei Nachbesserungsversuche
durchzuführen.
9.3 Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem
Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.
9.4 Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang
in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer
Einflüsse entstehen
9.5 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem
Jahr ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren
Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden.
9.6 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen
sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen
oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller
der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert
oder erweitert wurden, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche änderungen
und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind.
Kann nach überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden,
trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.
9.7 Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen
Bedingungen gelieferte oder lizensierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht,
werden wir dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge
ersetzen, wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt
werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen
Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung treffen können, ob
der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der
Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine
weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt
oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir,
soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder
dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder
diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder
dem Kunden des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung
für die bis dahin gezogenen Nutzungen erstatten.
9.8 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben
nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits,
unseres gesetzliches Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen
ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte
Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
begründet wird.
Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten
Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden
Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten, die Anzahl der Nacherfüllungsversuche
keine Anwendung.
10. Haftung für Pflichtverletzungen im übrigen
10.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen
Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine
Pflicht verletzt haben, folgendes:
Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz
höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haften wir nur in folgendem
Umfang:
Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist
zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf
der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz
verlangen.
10.2 Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Pflichtverletzung durch uns geltend machen. Der Schadensersatz ist in jedem Fall
auf die Höhe des Kaufpreises/Monatsrate begrenzt.
10.3 Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein
oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand,
während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
10.3.1 Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen
und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt
hat, dass die Daten und Programme in maschinenlesbarer Form vorliegen und mit vertretbarem
Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor
jeder der vorgenannten Arbeiten (jeder Service-/oder Wartungstätigkeit) eine Datensicherung
durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen
und zu dokumentieren. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter
von uns dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen.
10.4 Beschaffungsrisiko
Wir übernehmen bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko.
Die übernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn,
hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunde geschlossen
worden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für voraussehbare Schäden aufgrund
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haften wir
jedoch nur soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken
haften wir nicht.
10.5 Die vorstehende Einschränkung gilt auch dann ausdrücklich nicht, sofern durch
eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit von Personen begründet wird.
11 Aufrechnung / Zurückbehaltung
Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder
rechtskräftig festgestellt sind.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem
angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt
das Geschäft ein Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen
nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge von uns anerkannt worden ist oder der Anspruch
gerichtlich festgestellt ist.
12 Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche
Zustimmung von uns nicht übertragbar.
13 Datenschutz
Unsere Auftragsabwicklung erfolgt mittels automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde
erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen
vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen
Daten.
14 Webhosting- und Domainservice 14.1 Domainnamen (Internet-Domains)
14.1.1 Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden in einem automatisierten
Verfahren ohne Gewähr an das jeweilige Network Information Center - kurz NIC (z.B.
DeNIC, Inter-NIC, CORE) weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung
des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch das jeweilige NIC bestätigt ist.
Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung des bestellten Domainnamens
ist seitens CompOffice ausgeschlossen.
14.1.2 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domainnamen wird CompOffice im Verhältnis
zwischen dem Kunden und dem entsprechenden NIC lediglich als Vermittler tätig. Durch
Verträge mit diesen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und
verpflichtet. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten
und delegierten Domainnamen frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand
haben.
Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domainnamens
beruhen, stellt der Kunde uns hiermit frei.
14.2 Webhosting
14.2.1 CompOffice gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel.
Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder
sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von CompOffice liegen (höhere
Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. CompOffice kann den Zugang
zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung
der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes,
der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
14.2.2 Die IP-Adressen von Servern können sich jederzeit ändern - ein fester Anspruch
des Kunden auf die gleiche IP besteht nicht.
14.3 Virtuelle Server
14.3.1 Als Administrator mit vollen Zugriffsrechten, ist der Kunde allein verantwortlich
für die Sicherheit des Servers. Dies betrifft den ungewollten Zugriff und Manipulationen
durch Dritte über das Internet. CompOffice hat keine reguläre Möglichkeit, den Inhalt
des Servers zu bestimmen, insbesondere keinen administrativen Zugang. Die V-Server-Angebote
enthalten keine Sicherung durch Schutzsoftware. CompOffice empfiehlt den Kunden
dringend, selbst zuverlässige Schutzsoftware (z.B. eine Firewall oder Virenschutzprogramme)
zu installieren und diese ständig zu aktualisieren. Nicht oder nicht ausreichend
gesicherte (nach außen hin offene) Server sind eine Einladung zur nicht vertragsmäßigen
Nutzung durch Hacker. Sollte CompOffice feststellen, dass der Server im erheblichen
Maße missbräuchlich durch Dritte genutzt wird (z.B. im Zuge eines Hackerangriffes),
ist CompOffice berechtigt, den Server ohne Vorankündigung vom Netz zu trennen. CompOffice
wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
14.3.2 Bei Verwendung eines Mailservers ist der Kunde dazu verpflichtet, die Konfiguration
so vorzunehmen, dass kein "open relay" möglich ist. Bei Nichteinhaltung
ist CompOffice berechtigt den Server sofort vom Netz zu nehmen. Weiterhin verpflichtet
sich der Kunde, CompOffice sofort zu informieren, wenn Verdachtsmomente einer "fremdübernahme"
vorliegen.
14.3.3 Der Kunde verpflichtet sich, urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt
weder anzubieten noch zu verbreiten. Das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen,
Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte
Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet. Darüber hinaus
ist es untersagt entsprechende Links, die auf P2P-Tauschbörsen, Download-Services,
Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen, zur Verfügung zu stellen. Bei Verstößen
behält sich CompOffice das Recht vor, den Server ohne Vorankündigung vom Netz zu
trennen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
14.4 Erstellung von Internetseiten
14.4.1 CompOffice erstellt Internetseiten so, dass Sie 100% kompatibel zu den eigenen
Servern sind. CompOffice übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Seiten auch auf
Fremdservern funktionsfähig sind. Im Falle einer Kündigung ist CompOffice nicht
dazu verpflichtet die Seiten anzupassen oder auf einen Server bei einem Fremdanbieter
zu transferieren. Diese Aufgabe obliegt dem Kunden.
15 Allgemeines
15.1 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder
seinen Sitz im Ausland hat, nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden.
15.2 Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren
ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Stand: 01.04.2008
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